Hierbei wurde festgestellt, dass nunmehr mit den vom Bundeswirtschaftsministerium ausgestalteten FAQ alle wesentlichen förderrechtlichen Fragestellungen zur Anwendung der mit den Förderregelungen verbundenen Anspruchsvoraussetzungen beantwortet wurden und es daher keine Grundlage für branchenspezifische Ergänzungen, die allein den Bereich der Land- und Forstwirtschaft erfassen, geben kann. Wir werden uns allerdings auch weiterhin dafür einsetzen, Anregungen zur Ergänzung oder Anpassung der bestehenden FAQ aufzunehmen, soweit die an uns gerichteten Fragestellungen hierzu einen Ansatz bieten.
Wir weisen in diesem Zusammenhang, wie bereits berichtet, erneut darauf hin, dass wir individuelle Anfragen zur Anwendung der mit der Überbrückungshilfe III im Einzelfall verbundenen Voraussetzungen zum Zwecke der Auswertung für unsere weiteren Bemühungen um Aufklärung gerne entgegennehmen, diese aber nur mit Hinweisen aus den FAQ beantworten können. Die FAQ und die dahinter stehenden europarechtlichen Regelungen sind der alleinige Beurteilungsmaßstab für Rechtsanwendungsfragen. Sollten jedoch neue, aus der Beratungspraxis resultierende Angaben zur Fortschreibung der FAQ vorliegen, werden wir hierüber im HLBS Newsletter informieren.
Berlin, im Mai 2021