Die Sachkundeausschüsse der StBK
Berufsbezeichnung Landwirtschaftliche Buchstelle
Berufsbegleitendes Vorbereitungsseminar des HLBS zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
Berufsbegleitendes Vorbereitungsseminar des HLBS zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
Der HLBS als Fach- und Berufsverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen bietet über seine Fortbildungseinrichtung, die HLBS GmbH - Bereich Seminare - das 3-tägige Kompaktseminar "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Vorbereitung auf die Prüfung der besonderen Sachkunde gem. § 44 StBerG i. V. m. §§ 43, 44 DVStB an.
„Landwirtschaftliche Buchstelle“ als Zusatz zur Berufsbezeichnung
Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Sie kann Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten verliehen werden. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.
Der HLBS hat ein Kompaktseminar eingerichtet, das gezielt auf die mündliche Prüfung zum Nachweis der besonderen Sachkunde vorbereitet, die zum Führen der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ berechtigt.
Zum Abschluss des Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung zum Nachweis der Teilnahme an dem Vorbereitungsseminar zur Sachkundeprüfung.
Das Kompaktseminar richtet sich an Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Rechtsanwälte die interessiert sind, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ als Zusatz zur Berufsbezeichnung zu erlangen.
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