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HLBS mahnt die Verlängerung der Reinvestitionsfristen § 6b EStG erneut an


Bereits im Januar 2021 mahnte der HLBS beim Bundesministerium der Finanzen die erneute Verlängerung der Reinvestitionsfristen in § 6bEStG an. Bislang gab es vom Ministerium keine Reaktion. Mit Schreiben vom 22.03.2021 wandte sich der HLBS erneut an das BMF, um eine Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG einzufordern. Die Sach- und Rechtslage ist identisch mit der Lage in 2020. Auch in diesem Jahr ist es vielen Betrieben aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich, ihre Reinvestitionen fristgemäß abzuwickeln. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr und dem Wirtschaftsjahrende 30.06. brauchen jetzt Rechtssicherheit.

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