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HLBS behandelt Neuerungen im Personengesellschaftsrecht


Für alle als Personengesellschaft (GbR) geführten Betriebe sind demnächst grundlegende Neuerungen zu beachten. Hintergrund dafür ist das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG). Das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz lässt neue Rechte und Pflichten für diese Betriebe entstehen. So wird erstmalig für GbRs die Eintragung in ein öffentliches einsehbares Gesellschaftsregister vorgesehen. Auch die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG werden mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens angepasst.

 

Initiiert vom Fachausschuss Unternehmens- und Rechtsberatung greift der HLBS das Thema frühzeitig auf um die im Verband zusammengeschlossenen Berater mit den neuen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Insbesondere dem steuerlichen Berater als erstem Ansprechpartner der Gesellschafter sollen die erforderlichen Grundkenntnisse über die Reform für die Vorbereitung seiner Mandanten auf die bevorstehenden Änderungen vermittelt werden. Das Angebot richtet sich darüber hinaus auch alle anderen mit Kooperationen in der Landwirtschaft befasste Kreise.

 

Vermittelt werden die Neuerungen auschließlich in Form eines Online-Dialogseminars der HLBS-Informationsdienste GmbH. Der Termin und weitere Informationen sind der Veranstaltungsankündigung zu entnehmen.

 

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