1. Eine Freiland - Photovoltaikanlage ist als Bauwerk einzustellen.2. Der Zeitraum der Mängelverjährung bei Freiland - Photovoltaikanlagen beträgt 5 Jahre.
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Zur offenbaren Unrichtigkeit und Unverbindlichkeit eines durch den im Landpachtvertrag vereinbarten Schätzungsausschuss erstellten Schiedsgutachtens bei Pachtrückgabe.
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Zur Versagung eines Grundstückserwerbs durch Nichtlandwirt; mögliche Verpachtung des Grundstücks an den veräußernden Landwirt kein Ausschlussgrund für die Annahme einer…
Zugewinnausgleich bei Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung geschäftlicher Verbindlichkeiten und des im Verlauf der Ehezeit gesunkenen Wertes eines Leibgedings.
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