Einstweilige Anordnung zur Erteilung der Freitellungsbescheiningung nach § 48b EStGLB nachfolgend veröffentlichen wir den Beschluss des FG Berlin vom 21.12.2001
Abgrenzung zwischen Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe,Zeitpunkt der Erfassung der stillen ReservenLB Nachfolgend veröffentlichen wir die Entscheidung des FG Berlin v. 04.09.2000