12.3/3 Vereinbarung einer AbfindungSV Die Vereinbarung einer Abfindung für den ausscheidenden BGB-Gesellschafter auf der Grundlage des Ertragswerts des Gesellschaftsunternehmens kann gemäß § 723 Abs. 3 BGB…
12.3/2 Unternehmensbewertung (Abfindung ausscheid. Aktionär)SV Unternehmensbewertung (hier: Brauerei) zur Ermittlung der angemessenen Abfindung eines ausscheidenden Aktionärs.