Mitglieder-Info: Gleich lautender Erlass der Länder: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts; Anwendung des § 198 BewG idF des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes v. 16.7.2021 (BGBl. 2021 I 2931)LBSV Mit wichtigen Hinweisen zu den Anforderungen an mit entsprechenden Gutachten beauftragte Sachverständige