Die Tätigkeit eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmers ist weder nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB noch nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert. Auch eine…
Hinweis: Die gegen den Beschluss des VG Aachen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg. Auf den hierzu ergangenen Beschluss des OVG NRW wird verwiesen.
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1. Im Außenbereich ansässige Betriebe müssen auf die benachbarte Wohnbebauung Rücksicht nehmen. Das in § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme gilt…