Der in § 13 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbs. HöfeO vorgesehene Ausschluss des Nachabfindungsanspruchs der weichenden Erben und Pflichtteilsberechtigten bei Veräußerung von…
Bei Berechnung des Nachabfindungsanspruchs nach § 13 HöfeO sind vom Bruttoerlös die Einkommensteuern des Hoferben abzusetzen, die aus bei der Veräußerung realisierten…
Die Voraussetzungen, unter denen eine landwirtschaftliche Besitzung, die ein Hof im Sinne der HöfeO gewesen ist, bei fortbestehender Eintragung des Hofvermerks ihre…