1. Eine Freiland - Photovoltaikanlage ist als Bauwerk einzustellen.2. Der Zeitraum der Mängelverjährung bei Freiland - Photovoltaikanlagen beträgt 5 Jahre.
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Bei der erhöhten Stromeinsparung durch eine neue Photovoltaik-Anlage ist für die Frage der Übernahme der entstehenden Kosten für die Netztechnik zwischen Anschlusskosten…
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