Abstrakte allgemeine Erwägungen, aus denen sich keine konkreten unzumutbaren Belastungen herleiten lassen, begründen keinen Entfall der Verpflichtung von…
Das Abbrennen der Bodendecke ungenutzten Grünlands zu Zwecken der Umwidmung in landwirtschaftlich nutzbaren Wiesengrund stellt keine ordnungsgemäße Nutzung dar.
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