Der Ausgleichsanspruch des Grundeigentümers für Telekommunikationsleitungen hat sich an dem Entgelt zu orientieren, das auf dem freien Markt erzielt wird.
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Art. 14 Abs. 1 GG erfordert nicht, bereits auf der Ebene der Auflagen festsetzenden Wasserschutzgebietsverordnung über finanzielle Entschädigungs-/Ausgleichsregelungen zu…
Zu den Grenzen der im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Grundeigentums bestehenden Duldungspflicht bei der Errichtung von baulichen Anlagen für Zwecke der…
Belange des Gemeinwohls und Interessen der Eigentümer sind bei der gesetzlichen Bestimmung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen i.S. des Denkmalschutzes in einen…
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei der Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in dem durch eine Dienstbarkeit rechtlich geschützten Bereich einer…