1. Der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Sachkunde ist inhaltlich vom Regelungsziel des § 36 GewO her zu definieren. Dieses besteht darin, im Interesse eines…
Das Verfahren der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen regelt nicht den Zugang zu einem Beruf, sondern lediglich den Zugang zu einer beruflichen Qualifikation.…
Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO in Verbindung mit der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer geregelten subjektiven Zulassungsvoraussetzungen genügen dem…