02.10/3 Entschädigung für Ausgleichsflächen versteuernSV Entgelte für die Bereitstellung von Grundstücken zum Zwecke der Schaffung naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen unterliegen der Einkommensteuer
5.4/48 Entschädigung für Stromleitung nicht steuerbarSV Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen…
BFH: Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte, zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende GrundstückeLBSV
Mitglieder-Info: BFH: Ermittlung des Bodenwerts durch Sachverständigengutachten – grundsätzliche BedeutungLBSV
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