Mit der Entscheidung wird die Revision der Beklagten gegen das zuvor ergangene Urteil des Nds. OVG ( siehe unter verwandte Fachartikel) zurückgewiesen.
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In dem Umpflügen oder Fräsen der Grasnarbe allein liegt noch kein Umbruch i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Nds. Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland, da dadurch die…
Eine „Inaugenscheinnahme“ und Düngung nach Erfahrungswerten genügt nicht den Anforderungen an eine gute landwirtschaftliche Fachpraxis Zur Kürzung der Direktzahlungen…
Eine Kürzung des Betriebsprämienanspruchs wegen eines CC-Verstoßes durch einen agrarförderrechtlich unerlaubten Umbruch von Dauergrünland ist ausgeschlossen, wenn im…
1. Eine beihilfefähige Fläche setzt eine hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung voraus. 2. Bei einem Maislabyrinth überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung.…