Der Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG 1990 bei Veräußerung von Teilen des zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens steht dem Steuerpflichtigen…
Wird von einer ursprünglichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsfläche von rd. 11 ha nur noch rd. 1 ha bewirtschaftet, muss das nach dem vorliegend wiedergegebenen…