Ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb ist leistungsfähig und damit erwerbsprivilegiert im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, wenn der Betrieb nennenswerte Gewinne…
Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen handelt es sich betriebshaftpflichtversicherungsrechtlich nicht um eine „Nebentätigkeit“ des versicherten Betriebes, denn…
Der Mieter/Pächter ist gemäß § 57 d Abs. 1 ZVG zum Schutz des Erstehers verpflichtet, im Zwangsversteigerungs- termin konkret anzugeben, ob und welche Beträge im Sinne…
Nichterfüllung der notwendigen Verkehrspflichten zur Bewahrung Dritter vor Schäden bei der Möglichkeit des unkontrollierten Entlaufens von Rindern infolge bloßer Öffnung…
Das Verenden von Mastschweinen infolge eines Überspannungsschadens durch Blitzschlag gehört zum versicherten Risiko der Feuerversicherung (Folgeschaden).
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