Ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb ist leistungsfähig und damit erwerbsprivilegiert im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, wenn der Betrieb nennenswerte Gewinne…
Nichterfüllung der notwendigen Verkehrspflichten zur Bewahrung Dritter vor Schäden bei der Möglichkeit des unkontrollierten Entlaufens von Rindern infolge bloßer Öffnung…
Das Verenden von Mastschweinen infolge eines Überspannungsschadens durch Blitzschlag gehört zum versicherten Risiko der Feuerversicherung (Folgeschaden).
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Der Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche ist bei Beendigung des Pachtverhältnisses ohne eine abweichende Vereinbarung nicht zu einer (unentgeltlichen) Übertragung…
Ein Vertrag, in dem sich ein Landwirt verpflichtet, gegen Entgelt Deich- und Uferflächen durch Schafbeweidung zu pflegen, ist kein Landpachtvertrag. Eine Fortsetzung des…