Der Versagungsgrund des Vorliegens eines groben Preismissverhältnisses greift dann, wenn durch das Grundstücksgeschäft eine ungünstige Auswirkung auf die Agrarstruktur zu…
Die §§ 13 ff GrdstVG sind nur anwendbar, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden ist, auch wenn er vom Erblasser vorübergehend…
Ein allgemein anzunehmender Grundstücksbedarf bei landwirtschaftlichen Betrieben genügt nicht, um ein dem kaufenden Nichtlandwirt vorrangiges Erwersinteresse von…
Versagung einer Grundstücksveräußerung an Nichtlandwirt bei Absicht in absehbarer Zeit Landwirt zu werden und Konkurrenzverhältnis zu einem Nebenerwerbslandwirt.
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Versagung der Aufteilung/Teilveräußerung eines landwirtschaftlichen betriebes wegen unwirtschaftlicher Aufteilung nur möglich, wenn dadurch ein selbständiger Betrieb…
Zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Nichtlandwirt und zur Prüfung wegen angeblichen groben Mißverhältnisses zwischen Wert und Kaufpreis.
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