Hinweis: Die gegen den Beschluss des VG Aachen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg. Auf den hierzu ergangenen Beschluss des OVG NRW wird verwiesen.
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1. Ein von einem Vorhabenträger erklärter Teilverzicht hinsichtlich der genehmigten Tierplatzzahl einer Masthähnchenanlage betrifft die Grundkonzeption des Vorhabens und…
Eine „Inaugenscheinnahme“ und Düngung nach Erfahrungswerten genügt nicht den Anforderungen an eine gute landwirtschaftliche Fachpraxis Zur Kürzung der Direktzahlungen…