1. Die Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG, wonach auf den dort genannten Standorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen ist, stellt nicht ein naturschutzrechtliches…
Im Fall der formellen Illegalität einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage darf die zuständige Behörde von dem Erlass einer Stilllegungsanordnung…