Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mitgeteilt, dass die Europäische Kommission die Beschwerde gegen die in Deutschland praktizierte Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz durch den Beschwerdeführer als zurückgenommen betrachtet.
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