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Neue steuergesetzliche Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft im Rahmen des JStG 2020 beschlossen


Der Bundesrat hat auf seiner 998. Sitzung am 18. Dezember 2020 noch rechtzeitig vor Jahresende im Rahmen der Zustimmung zu dem vom Bundestag am Tag zuvor angenommenen Jahressteuergesetz (JStG) 2020 wichtige steuergesetzliche Regelungen beschlossen, die auch für die Land- und Forstwirtschaft von Bedeutung sind.

Diese beinhalten für die Praxis der Beratung zu beachtende Lösungen für die einkommensteuerliche Behandlung von betrieblichen Realteilungen, insbesondere im Hinblick auf verpachtete Betriebe, die von Mitunternehmern fortgeführt werden. Darüber hinaus gelten mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2022 Einschränkungen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte.
Über Einzelheiten informiert der HLBS im Rahmen der den Mitgliedern des HLBS zugänglichen Fachnachrichten.

Geschäftsführer H.J. Hartmann und die HLBS Steuerreferentin A. Weißenborn verfolgten das Zustimmungsverfahren im Deutschen Bundesrat.

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