Skip to main content

HLBS setzt sich für Klarstellung bei den Steuerklärungsfristen ein


Der HLBS fordert gegenüber dem BMF eine Klarstellung der Rechtslage bei den Steuererklärungsfristen ein. Der Präsident des HLBS, Dr. Jürgen Jaeschke, hat sich in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen gewandt. Inhalt des Schreibens ist die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Anwendung der Abgabefristen für die Umsatzsteuerjahreserklärung. Nach Ansicht des HLBS ist die Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung der 31.7. des Zweitfolgejahres § 149 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 AO. In einigen Bundesländern wird jedoch die Ansicht vertreten, die Abgabefrist sei der 28.2. (bzw. 02.03.2020).

Verwandte Fachartikel