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HLBS informiert: Anhörung und Beschlussfassung über die Absenkung des Pauschalierungssatzes des § 24 UStG


Der HLBS nahm am Montag, den 15. November an der Sachverständigenanhörung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages teil.

Nach Durchführung der Anhörung stimmte der Hauptausschuss am Dienstag dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (20/12, 20/75) jedoch in unveränderter Fassung zu. Für die Annahme des Gesetzentwurfs votierten die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke. Damit ist beschlossen, dass der Pauschalierungssatz auf 9,5% abgesenkt wird.

Der Gesetzesentwurf berechnet, dass es aufgrund der Veränderung der Vorsteuerbelastung von pauschalierenden Landwirten zu steuerlichen Mehrbelastungen in 2022 von 80 Millionen Euro und ab 2023 von 95 Millionen Euro/Jahr kommen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung für pauschalierende Landwirte auf 365 Millionen Euro summieren. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Der Antrag, den Stichtag zur Umsetzung eines jährlich angepassten Durchschnittssteuersatzes dem üblichen Wirtschaftsjahr für Land- und Forstwirte anzupassen und diesen neu auf den 1. Juli mit Wirkung des darauffolgenden Kalenderjahres zu legen wurde abgelehnt. Auch eine Abänderung des Berechnungsverfahrens, wie auch vom HLBS und anderen Sachverständigen gefordert, wurde ebenfalls abgelehnt.

 

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