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HLBS engagiert sich für Verlängerung aller Abgabefristen für Steuererklärungen des Vz 2019


Der Gesetzgeber plant die Abgabefristen der Steuererklärungen 2019, welche zum 28.2.2021 fällig werden, auf den 31.8.2021 zu verlängern. Grund der Verlängerung der Frist sind die hohen Belastungen für den steuerberatenden Beruf aufgrund der Corona-Pandemie.

Hinsichtlich der Abgabefrist des 31.7.2021 für Steuerpflichtige mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften plant der Gesetzgeber bislang keine Verlängerung um 6 Monate. Hierdurch käme es zu einer massiven Doppelbelastung für Steuerberater, die sowohl gewerbliche wie auch land- und forstwirtschaftliche Mandanten betreuen.
Der HLBS setzt sich dafür ein, dass auch die Abgabefrist 2019 für Steuererklärungen mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften um 6 Monate auf den 31.1.2022 verlängert wird.

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