Hinsichtlich der Abgabefrist des 31.7.2021 für Steuerpflichtige mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften plant der Gesetzgeber bislang keine Verlängerung um 6 Monate. Hierdurch käme es zu einer massiven Doppelbelastung für Steuerberater, die sowohl gewerbliche wie auch land- und forstwirtschaftliche Mandanten betreuen.
Der HLBS setzt sich dafür ein, dass auch die Abgabefrist 2019 für Steuererklärungen mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften um 6 Monate auf den 31.1.2022 verlängert wird.