HLBS engagiert: Novellierung des Steuerberatungsgesetzes
Der HLBS hat sich an die finanzpolitischen Sprecher der im Bundestag vertetenen Parteien gewandt, um erneut Nachbesserungen bei der Novellierung des Steuerberatungsgesetzes zu fordern. Das Gesetz sieht eine Neuregelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vor. Künftig soll auf eine abschließende Aufzählung der befugten Personen und Vereinigungen verzichtet werden. Stattdessen soll die Befugnis neu geordnet und um eine (generalklauselartig formulierte) Regelung zur Hilfeleistung in Steuersachen, die als Nebenleistung zu einer nichtsteuerberatenden Haupttätigkeit erbracht wird, ergänzt werden.
Dem HLBS ist es zwar gelungen, den Vereinen von Land- und Forstwirten, die als Landwirtschaftliche Buchstelle, steuerliche Beratung gegenüber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erbringen, weiterhin eine eigene Rechtsgrundlage zu erhalten. Nun plant der Gesetzgeber aber, die Beratungsbefugnis nur auf die Mitglieder der Vereine zu erstrecken. Damit wären mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler bei der Beratung durch Vereine ausgeschlossen. Hiergegen wendet sich der HLBS erneut.