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Beratungskompetenz in Sachen Hofübergabe – zur neuen Höfeordnung im Land Brandenburg


Das Land Brandenburg hat in 2019 eine eigene Höfeordnung beschlossen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird damit die fakultative Möglichkeit eingeräumt, im Erbfall den geschlossenen Erhalt der Betriebe in der Hand eines Erben zu gewährleisten und gleichzeitig die weichenden Erben auf eingegrenzter Grundlage abzufinden. Eine vergleichbare Höfeordnung gilt u.a. in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und hat sich dort langjährig bewährt. Allerdings gibt es zur neuen brandenburgischen Regelung einige wichtige Unterschiede. Der HLBS vermittelt am 1. Dezember 2020 in einem Fachseminar ausführlich die neuen erbrechtlichen Optionen in Brandenburg. Es handelt sich um den Wiederholungstermin einer bereits im letzten Jahr stattgefundenen und ausgebuchten Veranstaltung.

An die Anwendung der neuen Regelungen sind eine Reihe teils streitbefangener Voraussetzungen geknüpft. Ausgewählte Probleme werden daher anhand der umfangreich ergangenen Rechtsprechung zur Nordwestdeutschen Höfeordnung in dem Seminar erörtert. Auf notwendige Konsequenzen für die Gestaltung von Hofübergabeverträgen wird in der Veranstaltung ebenso eingegangen wie auf die vorhandenen Alternativen das allgemeingültigen BGB Erbrechts und speziellen BGB Landguterbrechts. Schließlich sind steuerliche Konsequenzen zu beachten, die entsprechende Gestaltungen im Rahmen der Hofübergabe notwendig machen.

Die Kenntnis der neuen Höfeordnung und der damit verbundenen Folgen ist insbesondere für alle mit entsprechenden Erbfällen befassten Berater, Anwälte und Notare unerlässlich. Die Veranstaltung richtet sich jedoch ebenso an alle berufsständischen Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft sowie an betroffene Eigentümer, potentiellen Hofnachfolger und weichenden Erben selbst.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Veranstaltung findet in Blankenfelde-Mahlow statt.

 

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