Ein großes Ärgernis bereitet den Mitgliedern die Einhaltung der gesetzlich geänderten Abgabefristen für Steuererklärungen, die bei Nichteinhaltung automatisch mit der Erhebung von Verspätungszuschlägen verbunden sind. Hier gibt es unterschiedliche Handhabungen in den Bundesländern, die Anlass dazu geben, in den HLBS Landesverbänden NRW sowie Schleswig-Holstein und Hamburg nochmals an die Finanzministerien dieser Länder heranzutreten, um eine Klarstellung, insbesondere in den Fällen, in denen Beteiligungseinkünfte zu berücksichtigen sind, einzufordern. Hinzu kommt, dass die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen und die Umsatzsteuererklärungen auseinanderfallen, so dass weitere aufwendige Arbeitsabläufe in den Kanzleien im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen und die daran geknüpften Sanktionen hervorgerufen werden.
Dem Vernehmen nach werden sich in Kürze die Referatsleiter des Bundes und der Länder mit dieser für die Land- und Forstwirtschaft bedeutsamen verfahrensrechtlichen Problematik noch einmal befassen. Über das Ergebnis werden wir weiter informieren sobald uns klarstellende Ergebnisse vorliegen.
H.J. Hartmann
(Geschäftsführer)