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Landesverbandsveranstaltung 19.10.2021, 08:30 - 16:30 Uhr Bovenau

HLBS Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg: Jahrestagung 2021

Der Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg lädt zu seiner Jahrestagung am 19. Oktober 2021 auf Gut Steinwehr in Bovenau ein.

Bitten nuzen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular (s. Einladungsflyer) oder richten Sie Ihren Teilnahmewunsch per E-Mail an HLBS-Jahrestagung@lbv-net.de .

Nachfolgend befindet sich das Programm der Mitgliederversammlung sowie der anschließendenden Vortragsveranstaltung.

Programm

8:30 Uhr


 

 Mitgliederversammlung
1. Begrüßung
2. Jahresbericht einschließlich Kassenbericht
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahlen zum Landesverbands-Vorstand
5. Verschiedenes

9:15 Uhr

Pause

 Beginn der Fachtagung
9:30 UhrEröffnung und Begrüßung
9:45 Uhr
 
Corona-Pandemie, Materialmangel und Inflation – wohin steuert die deutsche Wirtschaft?
Dr. Klaus-Jürgen Gern, Institut für Weltwirtschaft Kiel
10:45 UhrKaffeepause
11:15 Uhr
 
Umsetzung der Grundsteuerreform in der Land- und Forstwirtschaft
Dr. Katharina Dittmann, Finanzministerium Schleswig-Holstein, Projektleiterin Grundsteuerreform
12:00 Uhr
 
Aktuelle Entwicklungen in der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft
Hans-Josef Hartmann (in Vertretung für Steffen Wiegand), HLBS Berlin
12:30 UhrMittagsimbiss
13:30 Uhr
 
Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Chance oder Risiko für die Landwirtschaft?
Dr. Dietrich Clemens, Treurat + Partner GmbH Kiel
14:00 Uhr
 
Steuerliche Fallstricke bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Ines Marquardt, LBV Kiel
14:30 Uhr
 
Vorschläge der Bochert-Kommission zum Umbau der deutschen Nutztierhaltung – Folgen für die Landwirtschaft
Hauke Tergast, Thünen-Institut Braunschweig
15:00 UhrKaffeepause
15:30 Uhr
 
Zukunft der Tierhaltungskooperationen unter neuen umsatzsteuerlichen Spielregeln
Jasper Reiter, wetreu LBB Kiel
16:00 Uhr
 
Begrenzung der Durchschnittssatzbesteuerung auf 600.000 € – Konsequenzen für den Vorsteuerabzug
Sebastian Nehls, LBV Kiel
16:30 UhrSchlusswort und Ende der Veranstaltung

 

Bitte beachten Sie: Es gilt die 3G-Regel.
Einlass erhalten nur Personen, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen sind oder die einen
negativen Corona-Test vorlegen können. Dieser darf maximal 24 Stunden (bei Antigen-Schnelltests) beziehungsweise
48 Stunden (bei PCR-Tests) alt sein und muss von einem Testzentrum oder Arzt durchgeführt worden sein.

Veranstaltungsort

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