Landesverbandsveranstaltung 19.10.2021, 08:30 - 16:30 Uhr Bovenau
HLBS Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg: Jahrestagung 2021
Bitten nuzen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular (s. Einladungsflyer) oder richten Sie Ihren Teilnahmewunsch per E-Mail an HLBS-Jahrestagung@lbv-net.de .
Nachfolgend befindet sich das Programm der Mitgliederversammlung sowie der anschließendenden Vortragsveranstaltung.
Programm
8:30 Uhr | Mitgliederversammlung |
9:15 Uhr | Pause |
Beginn der Fachtagung | |
9:30 Uhr | Eröffnung und Begrüßung |
9:45 Uhr | Corona-Pandemie, Materialmangel und Inflation – wohin steuert die deutsche Wirtschaft? Dr. Klaus-Jürgen Gern, Institut für Weltwirtschaft Kiel |
10:45 Uhr | Kaffeepause |
11:15 Uhr | Umsetzung der Grundsteuerreform in der Land- und Forstwirtschaft Dr. Katharina Dittmann, Finanzministerium Schleswig-Holstein, Projektleiterin Grundsteuerreform |
12:00 Uhr | Aktuelle Entwicklungen in der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft Hans-Josef Hartmann (in Vertretung für Steffen Wiegand), HLBS Berlin |
12:30 Uhr | Mittagsimbiss |
13:30 Uhr | Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Chance oder Risiko für die Landwirtschaft? Dr. Dietrich Clemens, Treurat + Partner GmbH Kiel |
14:00 Uhr | Steuerliche Fallstricke bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen Ines Marquardt, LBV Kiel |
14:30 Uhr | Vorschläge der Bochert-Kommission zum Umbau der deutschen Nutztierhaltung – Folgen für die Landwirtschaft Hauke Tergast, Thünen-Institut Braunschweig |
15:00 Uhr | Kaffeepause |
15:30 Uhr | Zukunft der Tierhaltungskooperationen unter neuen umsatzsteuerlichen Spielregeln Jasper Reiter, wetreu LBB Kiel |
16:00 Uhr | Begrenzung der Durchschnittssatzbesteuerung auf 600.000 € – Konsequenzen für den Vorsteuerabzug Sebastian Nehls, LBV Kiel |
16:30 Uhr | Schlusswort und Ende der Veranstaltung |
Bitte beachten Sie: Es gilt die 3G-Regel.
Einlass erhalten nur Personen, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen sind oder die einen
negativen Corona-Test vorlegen können. Dieser darf maximal 24 Stunden (bei Antigen-Schnelltests) beziehungsweise
48 Stunden (bei PCR-Tests) alt sein und muss von einem Testzentrum oder Arzt durchgeführt worden sein.