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Landesverbandstagung Süd-West am 2. März 2021 im Online-Format durchgeführt


Der HLBS Landesverband Süd-West hat seine Landesverbandstagung erstmals in einem Online-Format angeboten.

Die Veranstaltung wurde vom Vorsitzenden, Otmar Ziegler, und von Vorstandsmitglied Peter Hoffarth gemeinsam moderiert. Die ganztägig ausgerichtete Veranstaltung erzielte einen hohen Zuspruch im Kreis der Mitglieder des Landesverbandes, die mit durchschnittlich 50 Zuhörern teilnahmen und sich mit Fragen an die Referenten aktiv an den Vorträgen beteiligen  konnten.

Zur Eröffnung berichtete der Vorsitzende, Otmar Ziegler, in der internen Mitgliederversammlung in seinem Rechenschaftsbericht über die Entwicklung der Arbeit des Landesverbandes im abgelaufenen Jahr. Er erläuterte das Geschäftsergebnis und wies auf die Veranstaltungen hin, die im Verlauf des Jahres sowohl für den Landesverband als auch auf Bundesebene von Bedeutung sind. Einzelheiten sind dem Veranstaltungskalender des Verbandes zu entnehmen.

Vorstandsmitglied Peter Hoffarth moderierte sodann die Vortragsveranstaltung auf der folgende Themen abgehandelt wurden:

Frau Rechtsanwältin (Syndikusanwältin) Annette Weißenborn von der HLBS Geschäftsstelle in Berlin referierte zum Auftakt der Veranstaltung über „Aktuelle Entwicklungen in der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft“. Die Kernpunkte Ihres Vortrages umfassten die steuergesetzlichen Änderungen, die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft für die Beratungspraxis von Bedeutung sind.

Prof. Dr. Enno Bahrs widmete sich im Anschluss daran dem Thema: „Die Novellierung der Grundsteuer und ihre Auswirkungen in der Landwirtschaft auf Steuerpflichtige und Steuerberater sowie Sachverständige“. In seinem fachwissenschaftlich strukturierten Vortrag stellte er die ab 2025 maßgeblichen Bewertungsgrundlagen zur Erhebung der Grundsteuer vor. In seinem Vortrag mahnte Prof. Dr. Bahrs für den Bereich der Viehbewertung eine Überarbeitung und Aktualisierung der Wertansätze der im Bewertungsrecht und auch für die Einkommensbesteuerung zugrunde gelegten Vieheinheitenregelung an, die nach seiner Auffassung auch mit dem Blick auf die hierzu in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergangenen Einschätzungen längst einer Anpassung bedürften. Hierzu empfahl er dem HLBS dieses Thema verbandspolitisch aufzugreifen und fachlich im Austausch mit den zuständigen Behörden zu begleiten. Kritisch setzte sich Prof. Dr. Bahrs mit der Bewertung des Forstes auseinander, die in der Anlage 28 zum neuen Grundsteuergesetz Wertansätze wählt, die nicht die zwischenzeitlich eingetretenen und in einzelnen Wuchsgebieten zum Teil massiven Waldschäden berücksichtigen. Mit Blick auf die Rechtsanwendung in 2025 sah Prof. Dr. Bahrs hier die Notwendigkeit gegeben, diese wertbeeinflussenden Umstände in den in der Anlage 28 ausgewiesenen Wuchsgebieten angemessen zu berücksichtigen. Prof. Dr. Bahrs erläuterte abschließend die in Baden-Württemberg als erstem Bundesland auf der Grundlage einer reinen Bodenbewertung aufgebaute Bewertung des Grundvermögens, die Ende 2020 als Landesgesetz verabschiedet wurde. Hierbei setzte sich Prof. Dr. Bahrs mit den sehr unterschiedlichen Wertansätzen zur Bestimmung der Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen auseinander, die zu unausgewogenen Wertansätzen, insbesondere in stadtnahen Bereichen führen. Hier richtete sich seine Empfehlung an die landwirtschaftlichen Sachverständigen, die hier fachlich fundierte Klarstellungen herbeiführen können.

Frau Dipl. Finanzwirtin Nicola Reiling von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (Abteilung Stuttgart) berichtete zum Abschluss des steuerrechtlichen Teils der Vortragstagung sodann über „Aktuelles aus der Umsatzsteuer“. In ihrem Beitrag erläuterte Frau Reiling die durch die Steuergesetzgebung eingetretenen Änderungen, die auch die praktischen Auswirkungen der ab 2022 geltenden Einschränkung der Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung für Land-und Forstwirte einbezogen. Die anschließende Darstellung ausgewählter Urteile des EuGH und des BFH rundeten den Vortrag ab.

Im nicht steuerrechtlichen Teil der Vortragstagung referierten Angela Ziegler und Dr. Matthias Fatke, beide vom Gutachterausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart über die „Bewertung von Grund und Boden auf der Grundlage von Bodenrichtwerten und deren Ableitung“. In sehr anschaulicher Weise vermittelten die beiden Referenten die Methodik der Wertermittlung an Hand von praktischen Beispielen. Die Tagung fand ihren Abschluss in dem Vortrag von Dr. Theo Schneider, Gutachter aus Beselich-Oberiefenbach, zum Thema: „Der Wert eines Pferdes sachverständig ermitteln“.

Als Ergebnis der Landesverbandstagung kann festgestellt werden, dass den Mitgliedern ein hoch attraktives Vortragsprogramm angeboten wurde, das trotz der gegebenen Einschränkungen des Online-Formats eine gute Kommunikation ermöglichte und insgesamt sehr positiv angenommen wurde.

Die einzelnen Fachvorträge werden demnächst im mitgliederinternen Fachwissenbereich zur Verfügung gestellt sofern sie von den Referenten für eine Verwendung freigegeben werden.

 

HLBS Geschäftsstelle

Berlin, den 4. März 2021

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