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OFD Frankfurt: Hessen: Keine generelle Fristverlängerung für Steuererklärungen für steuerlich beratende Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft


Der Landesverband Hessen des HLBS hatte die OFD Frankfurt gebeten, eine allgemeine Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen für 2018 von steuerlich beratenen Land- und Forstwirten zu gewähren.

Die OFD Frankfurt/Main hat diese Bitte abschlägig beschieden und verweist darauf, dass im Einzelfall eine gebotene Fristverlängerung durch die Finanzämter folgen kann.

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