Die Vorschrift des § 593 a BGB findet keine Anwendung, wenn - ggf. schon vor ihrem Inkrafttreten - in dem Pachtvertrag davon abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
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Die gerichtliche Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 13 ff. GrdstVG zulässig. Zur Bestimmung der…
Es kann gerechtfertigt sein, den Geruchsabstand zwischen einem Schweinemastbetrieb und einem heranrückenden Gewerbegebiet auf die Hälfte des Abstands zu verringern, der…
Zur Auflösung eines Abfindungsergänzungsanspruchs an weichende Erben des Übergebers bei Übereignung von Hofeszugehörigen Grundstücken an weichende Erben des Übernehmers.
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