a) § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 liegt ein weiter Anlagenbegriff zugrunde. Während nach dem (eng gefassten) Anlagenbegriff in § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 jede technisch…
1. Eine Freiland - Photovoltaikanlage ist als Bauwerk einzustellen.2. Der Zeitraum der Mängelverjährung bei Freiland - Photovoltaikanlagen beträgt 5 Jahre.
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