Das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot schützt nicht nur den aktuellen Zustand eines Lebensraumes, sondern auch künftige naturräumliche Entwicklungen, soweit deren…
Zur Einbeziehung landwirtschaftlich genutzter Flächen in ein Naturschutzgebiet und zum Normenkontrollverfahren gegen die Naturschutzgebietsverordnung.
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Das Besprühen des Bodens mit Unkrautvernichtungsmitteln erfüllt regelmäßig nicht den Tatbestand des § 22 Abs. 1 WHG. Die Anlagenhaftung des § 22 Abs. 2 WHG ist nicht auf…