1. Eine Freiland - Photovoltaikanlage ist als Bauwerk einzustellen.2. Der Zeitraum der Mängelverjährung bei Freiland - Photovoltaikanlagen beträgt 5 Jahre.
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Zur offenbaren Unrichtigkeit und Unverbindlichkeit eines durch den im Landpachtvertrag vereinbarten Schätzungsausschuss erstellten Schiedsgutachtens bei Pachtrückgabe.
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Zur Versagung eines Grundstückserwerbs durch Nichtlandwirt; mögliche Verpachtung des Grundstücks an den veräußernden Landwirt kein Ausschlussgrund für die Annahme einer…