Keine Verpflichtung des Pächters am Ende der Pachtzeit die im Rahmen der GAP-Reform erworbenen Zahlungsansprüche gem. 5 596 Abs. 1 BGB an den Verpächter zu übertragen.
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Zur Ermittlung des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger Aberntung von Feldkulturen; Verpflichtung des neu aufgezogenen Pächters zum Ausgleich von…
Faktische Vorbelastung durch ein Altgebäude (hier: Geruchsbelästigung durch Schweinestall) mindern die Pflicht der Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn bei einem…