Die mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen und dessen Anhörung sind auch im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO zulässig.
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Ein Drittschutz des durch ein fehlerhaftes Gutachten Geschädigten ist ausgeschlossen, wenn der Dritte bereits einen inhaltsgleichen Anspruch gegen den Gläubiger hat (hier…
Abschluß eines Werkvertrages auf der Grundlage eines Stundenhonorars begründet Verpflichtung des Unternehmers (im Hinblick auf den geltend gemachten Zeitaufwand) zu…
Die gerichtliche Festsetzung der Vergütung des Sachverständigen im Verfahren nach § 16 ZSEG (jetzt: § 4 JVEG) entfaltet keine Bindungswirkung für die spätere…
Die Kosten eines während des laufenden Prozesses eingeholten Privatgutachtens sind nur erstattungsfähig, wenn der Sachverständige unabhängig ist. An der (äußeren)…