Eine hütesichere Umzäunung für Pferdeweiden muss stabil, verletzungs- und ausbruchssicher, gut sichtbar und für die Pferde respekteinflößend sein. Der hütesichere Zaun…
Die Vorschrift des § 593 a BGB findet keine Anwendung, wenn - ggf. schon vor ihrem Inkrafttreten - in dem Pachtvertrag davon abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
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