Zur immisionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei Windenergieanlagen Zu behördlichen Gestattungen (u.a. Waldumwandlungsgenehmigung), Schall-, Schatten- und…
1. Die Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG, nach der auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen ist, enthält kein Verbot i.S.v. § 67 Abs. 1 BNatSchG. 2. § 17…