Zur Bestimmung des Ausgleichs nach § 57 Abs. 2 TKG a.F. ist auf die üblichen Entgelte für Versorgungsleitungen nicht schon dann zurückzugreifen, wenn sich ein Marktpreis…
Bei der Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten kommt dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu. Der Verordnungsgeber kann auch Randzonen eines Gebietes…