Nachstehend geben wir ihnen die Entscheidung des BFH vom 18.06.1997 bekannt, in der sich der BFH mit dem Begriff der Nutzungsänderung in "absehbare Zeit"…
An die Stelle des Einheitswertes des zum Bertriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes,um den die Summe des Gewinns und der Hinzurechnung gemäß § 9 Nr.1 Satz 1 GewStG…