Die Gemeinde darf bei der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes berücksichtigen, dass der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb bereits auf Wohnnutzungen auf der…
Das Abbrennen der Bodendecke ungenutzten Grünlands zu Zwecken der Umwidmung in landwirtschaftlich nutzbaren Wiesengrund stellt keine ordnungsgemäße Nutzung dar.
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Der durch mangelnde Berücksichtigung verschiedener Geruchsprüfungsgutachten über existierende Tierhaltungsbetriebe entstehender Abwägungsfehler führt zur Nichtigkeit…