09.1/35 Datensammlung PferdehaltungSV weitere Informationen, Bestellhinweis und Preis - siehe Anlage -
28.9/2 Beweidungsverbot für PferdeweideSVJ Zum vollständigen Nutzungsverbot einer Fläche zur Beweidung von Pferden gemäß Bundes - Bodenschutzgesetz
22.4/19 Verkehrssicherungspflicht im WaldSV Eine Haltung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.