Die Bemessung der naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlung (§ 8 Abc. 9 BNatSchG) kann sich an der Höhe der Investitionskosten der ausgleichspflichtigen Maßnahme aber auch…
Ein beim Erwerb eines Grundstücks gezahlter Überpreis rechtfertigt allein keine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag.…