Keine Verpflichtung des Pächters am Ende der Pachtzeit die im Rahmen der GAP-Reform erworbenen Zahlungsansprüche gem. 5 596 Abs. 1 BGB an den Verpächter zu übertragen.
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Hat der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs am 15.5.2005 bestimmte landwirtschaftliche Nutzflächen aufgrund eines schuldrechtlichen Nutzungsverhältnisses genutzt…