Ein Baum ist ein Grenzbaum im Sinne von § 923 BGB, wenn sein Stamm dort, wo er aus dem Boden heraustritt, von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird. Jedem…
Bei dem gemeinen Wert nach § 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG handelt es sich um den im Verkehrswert zum Ausdruck kommenden vollen Wert eines Tieres für jedermann unter Ausschluss…
Zur Berücksichtigung denkmalschutzbedingter Mehraufwendungen für landwirtschaftliche Wohngebäude im Rahmen eines Entschädigungsanspruchs wegen enteignendem Eingriff.
…