Die Vorschrift des § 593 a BGB findet keine Anwendung, wenn - ggf. schon vor ihrem Inkrafttreten - in dem Pachtvertrag davon abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
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Verjährung des Verpächteranspruchs auf Herausgabe der auf eine Pachtfläche entfallenden, ohne Zustimmung des Verpächters vom Pächter beantragten Milchaufgabevergütung.
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Haben die Parteien einer Flächentauschvereinbarung (Pflugtausch) nichts anderes vereinbart, so kann der Tauschvertrag in der Regel zum Ende des laufenden…
Ein Vertrag, in dem sich ein Landwirt verpflichtet, gegen Entgelt Deich- und Uferflächen durch Schafbeweidung zu pflegen, ist kein Landpachtvertrag. Eine Fortsetzung des…
Ebenso wie der Verpächter bei steigenden Milchpreisen keine Nachforderungen stellen kann, ist der Pächter im umgekehrten Falle daran gehindert, bei einer negativen…