FG Köln: Maßgeblicher Zeitpunkt für das nachträgliche Bekanntwerden "neuer Tatsachen" im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AOLB
3.18. Berechtigung zur HinzuschätzungLB LeitsätzeNV: Werden Stornierungen in Tagessummenbons (Z-Bons) nicht ausgewiesen, sondern allein die verbleibende Differenz, fehlt es an einer ordnungsgemäßen…